Interessengemeinschaft „Der Dreispitz“

Ehrenkodex

1. Name

1) Die Interessengemeinschaft führt den Namen „Der Dreispitz“.

2. Zweck der Interessengemeinschaft

1) Der „Der Dreispitz“ verfolgt ausschließlich nichtkommerzielle Zwecke.

2) Zweck der IG ist die umfassende Erforschung des militärischen und zivilen Lebens und der herausragenden Ereignisse dieser historischen Zeit von 1701 bis 1786.

3) Zweck der IG ist auch die Wissensvermittlung der historischen Ereignisse und Erkenntnisse an die Bevölkerung durch öffentliche Vorführungen und sonstige Informationsveranstaltungen zu geschichtlichen Themen.

4) Die Interessengemeinschaft “Der Dreispitz” dient ausschließlich dem allgemeinen Zusammenhalt von Personen, die die gleichen Interessen haben, als Informationsplattform und zum Informationsaustausch.

5) Die Informationsplattform ist die Internetseite www.der-dreispitz.de, die von den Sprechern und dem Sekretär im Interesse der Mitglieder betreut und finanziert wird. Die Bezahlung der Internetseite rekrutiert sich aus den Einnahmen für gewerbliche Einträge. Alle Eintragungen auf der Internetseite erfolgen nur nach Rücksprache mit den Sprechern.

6) Jede Gruppe, jeder Verein und jeder Einzeldarsteller ist selbst geschäftsfähig.

7) Die Interessengemeinschaft „Der Dreispitz“ greift nicht in die Autonomie der Vereine, Gruppen und Einzeldarsteller ein.

3. Aktivitäten in der Interessengemeinschaft

1) Mittel der Interessengemeinschaft „Der Dreispitz“ dürfen nur für gemeinschaftliche Zwecke für die Interessengemeinschaft „Der Dreispitz“ verwendet werden. Mitglieder oder Angehörige erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Interessengemeinschaft.

2) Veranstaltungen und Vorführungen werden durch Mitglieder der Interessengemeinschaft „Der Dreispitz“ organisiert, bzw. unterstützt, die sich jeweils mit bestimmten historischen Themen des o. g. Zeitraumes beschäftigen sollten.

4. Interessengruppen

1) Der „Der Dreispitz“ gliedert sich in 2 Gruppen auf, die bestimmte historische Linien bzw. Interessen verfolgen. 1/1. eine Gruppe beschäftigt sich vornehmlich mit den militärhistorischen Themen des 18. Jahrhunderts sowie der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Gedenkveranstaltungen zu Schlachten dieser Zeit. 1/2. die andere Gruppe, die nicht einer militärhistorischen Gruppe angegliedert ist, beschäftigt sich ausschließlich mit zivilhistorischen Themen und entsprechenden Veranstaltungen.

5. Mitgliedschaft

1) Jede Gruppe bzw. jede vollgeschäftsfähige Person, die gewillt ist, das Leben dieser längst vergangenen Zeit des 18. Jahrhunderts darzustellen, bzw. nach zu erleben und den Ehrencodex anerkennt, kann der Interessengemeinschaft beitreten.

2) Jede Gruppe, jeder Verein und jeder Einzeldarsteller muss so originalgetreu wie möglich sein historisches Vorbild nachstellen.

3) Eine Nennung bzw. Eintragung auf der Internetseite „www.der-dreispitz.de“ ist für historische Gruppen und Einzeldarsteller kostenlos.

4) Die Mitglieder sollten Veranstaltungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und zur Pflege des Hobbys mit ihrer Teilnahme unterstützen.

6. Erlöschen der Mitgliedschaft

1) Jede Gruppe, jeder Verein oder jeder Einzeldarsteller kann die Mitgliedschaft jederzeit beenden.

2) Jede Gruppe, jeder Verein oder jeder Einzeldarsteller, der gegen den Ehrencodex verstößt, wird nach Beratung von der Internetseite gelöscht.

7. Organe der IG “ Der Dreispitz”

1) Der Sprecherrat der IG „Der Dreispitz” besteht aus dem Alterspräsidenten, drei Sprechern sowie einem Sekretär. Sie vertreten die Interessengemeinschaft gemeinschaftlich nach außen.

2) Die drei Sprecher der Interessengemeinschaft werden alle 5 Jahre zur Kommandeursberatung neu gewählt.

3) Sie erklären ihre Verbundenheit zur Interessengemeinschaft „Der Dreispitz“ und bringen durch ihr Auftreten im Verhalten gegenüber einer Person, Gruppe oder Gemeinschaft den Ehrencodex des „Dreispitz“ zum Ausdruck.

4) Die Sprecher bilden auch den Ehrenrat, zur Lösung von Problemen im Interesse der IG "Der Dreispitz".

8. Kommandeursberatung

1) Die Kommandeursberatung ist ein Gremium, bei welchem einmal jährlich alle Kommandeure bzw. deren Delegierte zusammenkommen, um grundlegende Regeln des gemeinsamen Auftretens festzulegen.

2) Die Kommandeursberatung ist ordentlich mindestens einmal jährlich einzuberufen, und außerordentlich, wenn es nach besonderem Erfordernis der Interessenvertretung der IG „Der Dreispitz“ geboten ist. Der Termin der ordentlichen Kommandeursberatung soll in der Regel in der zweiten Novemberhälfte liegen.

3) Die Einladungen zur Kommandeursberatung sind mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich mit Angabe der Tagesordnungspunkte zu versenden.

4) Um einen vertretbaren Rahmen der jährlichen Kommandeursberatung zu gewährleisten, sollten nachfolgend genannte Prämissen in der Regel eingehalten werden: - jede militärhistorische Gruppe kann 1 Vertreter entsenden; - militärhistorische Gruppen über 10 Mitglieder können 2 Vertreter entsenden; -militärhistorische Einzeldarsteller können in Eigeninitiative über einen Delegiertenschlüssel von jeweils 10 Einzeldarstellern 2 Vertreter entsenden; (diese sind rechtzeitig dem Sekretär der IG „Dreispitz“ bekanntzugeben); -zivilhistorische Einzeldarsteller bzw. Gruppen werden von einem Mitglied einer militärhistorischen Gruppe, die auch höfisches Leben zelebriert, vertreten.

9. Veranstaltungen

1) Veranstalter, Organisatoren und ihre Beauftragten haben prinzipiell das Hausrecht. Ihre Festlegungen und Weisungen sind verbindlich und ihnen ist Folge zuleisten.

2) Die Sicherheitsbestimmungen der IG "Der Dreisitz" sind einzuhalten.

10. Verlinkung

1) Gewerbetreibende die auf der Internetseite genannt oder verlinkt werden wollen, zahlen eine Aufwandsentschädigung von 15-€ / Jahr .

2) Mitglieder, die dem Hobby nachgehen und korrekte, historische Ausrüstungsgegenstände herstellen und keinem Gewerbe nachgehen, werden kostenfrei verlinkt.

3) Eintragungen im Terminplan, die einen kommerziellen Charakter tragen, (Stadtfeste o. ä.), die von Mitgliedern der IG unterstützt werden und im Interesse der IG „Dreispitz“ sind, können kostenfrei eingestellt werden. Die Entscheidung darüber obliegt den Sprecherrat.

11. Inkrafttreten

Dieser Ehrencodex tritt mit der Zustimmung der Vertreter der Gruppen in der Interessengemeinschaft „Der Dreispitz“ ab sofort in Kraft. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Vertreter der Gruppen, bei der Kommandeursberatung der IG „Der Dreispitz“

Als verbindlich angenommen auf der Kommandeursberatung am 21.11.2009 in Glauchau